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   VGH Hessen, 09.03.1982 - X TE 1/82   

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VGH Hessen, 09.03.1982 - X TE 1/82 (https://dejure.org/1982,17360)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.03.1982 - X TE 1/82 (https://dejure.org/1982,17360)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. März 1982 - X TE 1/82 (https://dejure.org/1982,17360)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten;

    Im allgemeinen wird das Berufungsgericht über die notwendige Sachkenntnis aufgrund der Bearbeitung anderer Verfahren bereits verfügen, und im übrigen wird einer Rechtsverfolgung die hinreichende Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden können, wenn sie schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwirft, die letztlich nur im Hauptsacheverfahren mit Hilfe einer Beweisaufnahme geklärt werden können (vgl. dazu allgemein Beschluß des Senats vom 9. März 1982 - X TE 1/82 - [EZAR 613 Nr. 9]).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit von Beschwerden gegen die beantragte Prozeßkostenhilfe versagende Beschlüsse der Verwaltungsgerichte bejaht (vgl. etwa Beschlüsse vom 14. September 1981 - X TE 502/81 -, vom 9. März 1982 - X TE 1/82 - [EZAR 613 Nr. 9], vom 3. September 1982 - X TE 11/82 - und vom 26. Juli 1983 - 10 TE 413/83 -).

  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Nur dann, wenn die Darlegungen des Asylbewerbers schlüssig sind und Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner tatsächlichen Angaben und/oder seiner persönlichen Glaubwürdigkeit gegeben sind, die nur aufgrund einer persönlichen Anhörung oder Vernehmung geklärt werden können, darf in der Regel die hinreichende Erfolgsaussicht der Asylklage nicht verneint werden (Hess. VGH, B. v. 09.03.1982 - X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9 = InfAuslR 1982, 208).
  • VGH Hessen, 14.06.1996 - 12 UZ 1990/96

    Nichterscheinen des Asylklägers zur mündlichen Verhandlung;

    Nach alledem kann dahinstehen, ob das angegriffene Urteil von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 26. September 1994 (12 UE 170/94, Ls. in NVwZ-RR 1995, 166 = AuAS 1995, 107) über die Unbeachtlichkeit von Ungenauigkeiten bei Asylbewerberangaben oder von den Beschlüssen des Hess. VGH vom 3. März 1982 (- X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9 = InfAuslR 208) und vom 22. Februar 1990 - 12 TP 3491/89 -, NVwZ-RR 1990, 657 = InfAuslR 1190, 250) über die Notwendigkeit der Parteivernehmung bei Zweifeln an Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit des Asylbewerbers abweicht; denn dies ist vom Kläger nicht gerügt und kann deshalb nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. Hess. VGH, 12.06.1995 - 12 UZ 1178/95 - Hess. VGH, 15.02.1995 - 12 UZ 191/95 -).
  • VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87

    PROZEßKOSTENHILFE; BESCHWERDEVERFAHREN; MAßGEBENDER ZEITPUNKT

    Nur dann, wenn die Darlegungen des Asylbewerbers schlüssig sind und Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner tatsächlichen Angaben und/oder seiner persönlichen Glaubwürdigkeit gegeben sind, die nur aufgrund einer persönlichen Anhörung oder Vernehmung geklärt werden können, darf in der Regel die hinreichende Erfolgsaussicht der Asylklage nicht verneint werden (Hess. VGH, B. v. 09.03.1982 - X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9 = InfAuslR 1982, 208).
  • VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87

    Verzicht auf persönliche Anhörung des Asylbewerbers im gerichtlichen Eilverfahren

    des Antragstellers, denen durch eine persönliche Anhörung des Antragstellers nachgegangen werden müßte (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 28. August 1985, a.a.O.; ähnlich für das Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahren schon Beschluß vom 9. März 1982 - X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9).
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